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Die doppelte Staatsbürgerschaft- Sie kommt!

Ahmad Chahrour

Die doppelte Staatsbürgerschaft. Gesetzesinitiativen wurden eingebracht. Auf vielen Wahlkampfveranstaltungen, in vielen Parteiprogrammen und in zahlreichen TV- Talkrunden wurde sie gefordert. Dagegen wehrten sich ihre Kritiker jahrelang vehement. Doch endlich konnte sich die SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen mit der Union durchsetzen. Die doppelte Staatsbürgerschaft kommt- zumindest teilweise. Die Abschaffung der Optionspflicht wurde festgesetzt. Jedoch wird weiterhin Mehrstaatlichkeit grundsätzlich nicht akzeptiert.

Zurzeit gilt im Staatsangehörigkeitsrecht das Optionsmodell. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren, erlangt es zwei Staatsangehörigkeiten- die der Eltern durch Abstammung und die deutsche durch Geburt. Dafür müssen die Eltern des Kindes seit acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine Entscheidung getroffen werden. Dafür hat man fünf Jahre Zeit. Wird bis zum 23. Lebensjahr keine Entscheidung getroffen, verliert man automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Optionsmodell wird abgeschafft. Es war längst überfällig.

Eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Mehrstaatlichkeit wird es aber wohl auch in der näheren Zukunft nicht geben. Denn festzuhalten ist, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen zugezogenen EU-Bürgern, die bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihre alte behalten dürfen und zwischen zum Beispiel zugezogenen Türken geben wird, die ihren türkischen Pass abgeben müssen, um Deutsche zu werden. Wie man das rechtfertigen mag, wird einem nicht ersichtlich. Es ist gerade ein falsches Signal an die Generationen der Eltern und Großeltern, die womöglich schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Eure Kinder sind hier als Deutscher erwünscht, ihr aber nicht. Einbürgerungen werden nicht zunehmen, obwohl gerade das wünschenswert wäre.

Sinn und Zweck einer Mehrstaatlichkeit war es mal Loyalitätskonflikte auszuschließen. Man stelle sich folgende Situation vor: Es herrscht Krieg. Männer mit zwei Staatsangehörigkeiten hätten es schwer, sie würden zwischen zwei Staaten stehen. Dieses Argument ist legitim gewesen. Damals 1913 als das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft trat, auf den das heutige Staatsangehörigkeitsrecht beruht. Denn spätestens seit dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 ist diese Sichtweise völkerrechtlich überholt. Demnach muss ein Mehrstaatler seine Wehrpflicht nur gegenüber einem Land erfüllen, deren Staatsangehörigkeit er besitzt. Bekanntermaßen ist seit Juli 2011 die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft worden. Trotz alle dem zählt diese Denkweise immer noch zur konservativen Staatslehre.

Ein bayrischer Innenminister meinte mal: << Wer Deutscher werden will, muss sich auch eindeutig zu Deutschland bekennen. >>  Nun denn, das einzig Eindeutige ist heutzutage, dass es gerade in dieser Frage keine Eindeutigkeit gibt. Gerade davon lebt die moderne pluralistische Gesellschaft. Man mag hier geboren und aufgewachsen sein oder eingewandert, die deutsche Schule besucht haben und hier angekommen sein. Man mag aber auch gern an die Traditionen, der Kultur oder der Religion der Eltern festhalten.  Man schafft doch gerade durch das Verbot der Mehrstaatlichkeit einen Loyalitätskonflikt bei den Menschen. Eine Änderung dieser Regelung ist so vorteilhaft und entscheidend für die Integration. Dadurch wird erreicht, dass man Vielfalt fördert und Gleichstellung erreicht. Vor allem ein Großteil der jungen Menschen wird dann zumindest die gleichen Rechte haben. Viele Eltern aber nicht.

Erfreuliches gibt es in Bezug auf die Kabinettsverteilung. Aydan Özuguz soll neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung werden. Die SPD-Politikerin aus Hamburg wird damit die erste Frau mit türkischen Wurzeln im Bundeskabinett sein. Endlich. Es wurde auch Zeit.

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